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Beratungsbesuch nach § 37.3 richtig vorbereiten
Beratungsbesuch nach § 37.3 vorbereiten: Diese Checkliste zeigt Fristen, wichtige Unterlagen, sinnvolle Fragen und die nächsten Schritte nach dem Termin.
8/1/20264 min read


Ein Beratungsbesuch nach § 37.3 soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und pflegende Angehörige praktisch unterstützen. Der Termin ist keine Prüfung, die man mit perfekten Antworten bestehen muss. Er ist eine Gelegenheit, Belastungen offen anzusprechen, Abläufe zu verbessern und passende Hilfen kennenzulernen.
Wer vorab einige Fragen und Unterlagen sammelt, kann den Besuch gezielt nutzen. Diese Schrittfolge hilft bei der Vorbereitung.
Wer muss den Beratungsbesuch nutzen?
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen nach den aktuellen Regeln einmal je Halbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Besuch freiwillig halbjährlich nutzen. Auch Menschen, die ambulante Pflegesachleistungen beziehen, können ihn freiwillig einmal je Halbjahr in Anspruch nehmen.
Wer ausschließlich den Umwandlungsanspruch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzt und keinen ambulanten Pflegedienst für Sachleistungen einsetzt, muss den halbjährlichen Besuch weiterhin abrufen. Im Zweifel sollte die eigene Pflegekasse die Frist und den Status bestätigen.
Wozu dient der Termin?
§ 37 SGB XI nennt zwei Ziele: die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegenden Personen regelmäßige Hilfestellung sowie praktische pflegefachliche Unterstützung zu geben. Der Besuch soll sich an der tatsächlichen Pflege- und Betreuungssituation orientieren.
Besprochen werden können zum Beispiel:
schwierige Situationen bei Körperpflege, Ankleiden oder Mobilität,
Veränderungen von Orientierung, Verhalten oder Selbstständigkeit,
Überlastung, Schlafmangel oder Ausfallrisiken der Pflegeperson,
sichere Nutzung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln,
Entlastungsangebote, Pflegekurse und weiterführende Pflegeberatung,
Maßnahmen zum Schutz bei Hitze oder anderen besonderen Belastungen.
Beratungsbesuch nach § 37.3 rechtzeitig vereinbaren
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag des Halbjahres. Fragen Sie frühzeitig bei einem zugelassenen Pflegedienst, einer anerkannten Beratungsstelle oder Ihrer Pflegekasse nach einem Termin. Die Pflegekasse kann mitteilen, welche Stellen den Besuch durchführen dürfen.
Notieren Sie Datum, Ansprechpartner und vereinbarten Ort. Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Nach aktueller Rechtslage kann bis einschließlich 31. März 2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Ob dies im konkreten Fall sinnvoll und möglich ist, sollte bei der Terminvereinbarung geklärt werden.
Diese Unterlagen reichen meist aus
Für den Termin ist kein umfangreicher Aktenordner nötig. Hilfreich sind Unterlagen, die den aktuellen Alltag verständlich machen:
Bescheid über Pflegegrad und Pflegegeld,
aktueller Medikamentenplan, wenn er für Pflegeabläufe wichtig ist,
Liste vorhandener Hilfsmittel und offener Versorgungsfragen,
kurze Notizen zu schwierigen oder unsicheren Situationen,
Kontaktdaten beteiligter Dienste und behandelnder Praxen,
bisherige Empfehlungen aus Beratung oder Pflegekursen,
eigene Fragen zur Entlastung und Vertretung.
Geben Sie nur Informationen weiter, die für die Beratung erforderlich sind. Die Beratungsperson erläutert, welche Angaben dokumentiert und an die Pflegekasse übermittelt werden.
Eine Woche lang den Pflegealltag beobachten
Kurze Notizen über mehrere typische Tage sind oft hilfreicher als eine pauschale Aussage. Halten Sie fest, wobei Unterstützung nötig ist, wie lange einzelne Abläufe dauern und was sich seit dem letzten Besuch verändert hat.
Eine einfache Prüfroutine:
1. Welche Tätigkeit gelingt selbstständig? 2. Wo braucht die pflegebedürftige Person Erinnerung, Anleitung oder direkte Hilfe? 3. Welche Situation ist körperlich oder emotional besonders belastend? 4. Was funktioniert bereits gut und sollte beibehalten werden? 5. Wo besteht ein Sicherheitsrisiko oder dringender Beratungsbedarf?
Beschreiben Sie auch nächtliche Hilfe, schwankende Tage und beinahe eingetretene Probleme. Es geht nicht darum, den Alltag schlechter darzustellen, sondern ihn realistisch abzubilden.
Fragen für die Beratung vorbereiten
Schreiben Sie die wichtigsten Fragen vor dem Termin auf. So geraten dringende Punkte nicht in den Hintergrund.
Wie lässt sich eine belastende Pflegesituation sicherer gestalten?
Gibt es ein passendes Pflegehilfsmittel oder eine praktische Technik?
Welche Entlastung kann die Pflegeperson regelmäßig nutzen?
Ist ein Pflegekurs zu Hause oder in einer Gruppe sinnvoll?
Sollte eine ausführliche Pflegeberatung nach § 7a mit Versorgungsplan folgen?
Welche Vertretung ist bei Krankheit oder Urlaub möglich?
Welche nächsten Schritte sollten Pflegekasse, Pflegedienst oder Arztpraxis übernehmen?
Wenn Sie einen Pflegekurs erwägen, bietet unser Beitrag Pflegekurs für Angehörige eine eigene Checkliste. Hinweise zur Vorbereitung auf eine Begutachtung finden Sie unter Pflegebegutachtung vorbereiten.
Während des Besuchs offen und konkret sprechen
Zeigen Sie Abläufe nur, wenn dies für Sie in Ordnung und für die Beratung hilfreich ist. Nennen Sie konkrete Beispiele: Wann tritt ein Problem auf? Welche Hilfe wurde bereits versucht? Was verhindert eine bessere Lösung?
Die Beratung soll auch auf weiterführende Angebote hinweisen. Dazu gehören Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung nach § 7a, Pflegekurse und andere geeignete Hilfen. Bitten Sie darum, Empfehlungen verständlich zusammenzufassen und Prioritäten zu benennen.
Was wird an die Pflegekasse übermittelt?
Die Durchführung des Besuchs wird gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen bestätigt. Erkenntnisse über Verbesserungsmöglichkeiten werden der pflegebedürftigen Person mitgeteilt und grundsätzlich nur mit ihrer Einwilligung an die Pflegekasse weitergegeben. Hält die Beratungsperson eine weitergehende Beratung für erforderlich, kann sie diese Einschätzung auch ohne Einwilligung mitteilen; die Pflegekasse soll dann eine Beratung nach § 7a anbieten.
Fragen Sie vor der Unterschrift, welche Angaben das Nachweisformular enthält und welche Einwilligung Sie erteilen. Lassen Sie sich unklare Formulierungen erklären.
Nach dem Termin drei Dinge festhalten
Erstellen Sie direkt danach eine kurze Aufgabenliste:
1. Empfehlung: Was soll verbessert oder geprüft werden? 2. Verantwortung: Wer kümmert sich darum – Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegekasse oder ein Dienst? 3. Zeitpunkt: Bis wann soll der nächste Schritt erfolgen?
Bewahren Sie Ihre Notizen und eine verfügbare Kopie des Nachweises gemeinsam auf. Prüfen Sie in den folgenden Wochen, ob die empfohlenen Maßnahmen umsetzbar sind. Wenn nicht, fragen Sie bei der Beratungsperson oder Pflegekasse nach einer Alternative.
Wenn der Besuch versäumt wurde
Wird ein vorgeschriebener Beratungsbesuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Deshalb sollte ein versäumter oder gefährdeter Termin sofort mit der Pflegekasse geklärt werden. Lassen Sie sich mitteilen, welcher Nachweis noch benötigt wird und bis wann er erbracht werden kann.
Kompakte Checkliste
Frist und zuständige Beratungsstelle bei der Pflegekasse prüfen.
Termin frühzeitig vereinbaren.
Pflegegradbescheid, Hilfsmittelliste und kurze Alltagsnotizen bereitlegen.
Drei bis fünf konkrete Fragen notieren.
Belastungen und Sicherheitsrisiken offen ansprechen.
Empfehlungen, Zuständigkeit und nächsten Termin festhalten.
Übermittlung und Einwilligung auf dem Nachweisformular erklären lassen.
Fazit
Ein gut vorbereiteter Beratungsbesuch nach § 37.3 schafft Klarheit über den Pflegealltag, notwendige Entlastung und nächste Schritte. Wenige aktuelle Unterlagen, konkrete Beispiele und eine kurze Fragenliste reichen meist aus. Entscheidend ist, Schwierigkeiten ehrlich anzusprechen und Empfehlungen anschließend verbindlich zuzuordnen.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetze im Internet: § 37 SGB XI – Pflegegeld und Beratungsbesuch (abgerufen am 1. August 2026)
Bundesministerium für Gesundheit: Beratung in der eigenen Häuslichkeit (Stand: 2026; abgerufen am 1. August 2026)
GKV-Spitzenverband: Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche (zuletzt geändert am 3. Juli 2024)
GKV-Spitzenverband: Richtlinien zur Dokumentation der Erkenntnisse (geändert durch Beschluss vom 17. Dezember 2025)
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung. Fristen und Nachweise sollten mit der zuständigen Pflegekasse geklärt werden.
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